Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zeltklubs Zürich
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an einem Aufenthalt auf dem Campingplatz Rausenbach. Für Ihre Reservation gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zeltklubs Zürich (Inhaber). Mit der Reservierung eines Touristenplatz, Saisonplatz oder Klubwohnwagen erklärt sich der Mieter mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1. Buchung
Ihre Buchungsanfrage für einen Aufenthalt auf dem Campingplatz Rausenbach können Sie via Internet, per Telefon, E-Mail
oder Brief vornehmen. Ihre Anfrage wird binnen zwei Arbeitstagen bearbeitet, und Sie erhalten eine Antwort direkt vom Platzwart oder bei einem Saisonplatz vom Präsidenten des Zeltklubs Zürich.
1.1 Buchung von Jugendlichen
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, welche eine Buchung vornehmen, müssen bei der Ankunft auf dem Campingplatz für den Aufenthalt eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorweisen. Fehlt diese Erlaubnis, ist der Zeltklub Zürich an den Vertrag nicht gebunden und berechtigt, das vom Jugendlichen reservierte Objekt ohne jegliche Entschädigung anderweitig zu vermieten. Das Formular ist auf der Homepage verfügbar.
1.2 Buchungen für Gruppen
Gruppen (ab 10 Personen) können nicht via Internet gebucht werden. Diese Buchungsanfragen sind direkt, vorzugsweise schriftlich per E-Mail oder Brief zu richten. Für Gruppen können spezielle Annullierungsbedingungen zur Anwendung kommen. Gruppen von Jugendlichen (unter 18 Jahren) müssen immer in Begleitung von Erwachsenen sein.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1 Buchung per Telefon, E-Mail oder Brief
Ihre Buchung für einen Touristenplatz wird erst dann definitiv, wenn Ihnen die Verfügbarkeit bestätigt wurde und Ihre Anzahlung gemäss Ziffer 3 beim Campingplatz Rausenbach eingegangen ist. Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung. Bleibt diese Anzahlung aus, kann der Platzwart über den Touristenplatz weiter verfügen. Die Buchung für den Klubwohnwagen gilt bereits als definitiv, sobald diese schriftlich bestätigt wurde.
2.2 Buchung über ein Buchungssystem per Internet
Ihre Buchung über ein Buchungssystem per Internet wird erst definitiv, wenn Ihnen die Verfügbarkeit bestätigt wurde.
3. Anzahlung
Bei der Buchung des Klubwohnwagen wird eine Kaution von 300 CHF fällig. Dieser Betrag ist vor Mietantritt zu entrichten.
Bei ordnungsgemässem Aufenthalt wird die Kaution an die Miete angerechnet.
4. Gebühren
4.1 Touristenplatz
Wir erheben keine Buchungsgebühr.
4.2 Saisonplatz
Annullierungen, die nach dem 01. März eingehen, werden mit 200 CHF Bearbeitungsgebühr berechnet.
5. Parzellenwunsch
5.1 Touristen:
Parzellenwünsche werden so weit wie möglich berücksichtigt. Der Platzwart behält sich jedoch das Recht vor, eine Parzellennummer jederzeit zu ändern und einen gleichwertigen Ersatz zuzuteilen. Eine allfällige Parzellenänderung gibt keine Berechtigung auf eine Preisreduktion oder auf eine Rückerstattung.
5.2 Saisonplatz:
Die Parzellenzuteilung für neue Saisoncamper wird durch den Vorstand vorgenommen, wobei langjährige Saisoncamper den Vorrang haben.
6. Mindest- & Maximalaufenthalt
Klubwohnwagen: Mindestens 3 Nächte.
Stellplätze (Touristen): keine Mindestaufenthaltsdauer, ausser an Ostern, Auffahrt und Pfingsten. Mindestaufenthaltsdauer an Ostern und Auffahrt : 3 Nächte, an Pfingsten 2 Nächte. Die maximale Aufenthaltsdauer für Touristen beträgt 2 Monate.
7. Ankunft / Abreise - Endabrechnung
7.1 Parzelle (Stellplatz)
Die Platzreservation wird bis um 18 Uhr des Ankunftstags aufrecht erhalten. Die Parzelle (Stellplatz) ist am Abreisetag bis 12 Uhr zu räumen.
7.2 Mietwohnwagen
Check-in : ab 14:15 Uhr, Check-out : 10 Uhr
7.3 Vorlage der Buchungsbestätigung
Bei der Anmeldung ist die schriftliche Buchungsbestätigung vorzulegen.
7.4 Endabrechnung
Der Campinggast verpflichtet sich, die Endabrechnung spätestens am Abend vor der Abreise zu verlangen und zu bezahlen.
8. Verspätete Ankunft / Frühzeitige Abreise
8.1 Verspätete Ankunft oder Nichterscheinen
Sollten Sie 24 Stunden nach dem geplanten Anreisedatum noch nicht eingetroffen sein, gilt die Buchung als annulliert. In diesem
Falle werden bereits bezahlte Beträge nicht rückerstattet.
8.2 Frühzeitige Abreise
Im Falle einer frühzeitigen Abreise ist der Totalbetrag für die Gesamtdauer des reservierten Aufenthalts zu bezahlen.
9. Rabatte
Mitglieder des Zeltklub Zürich erhalten auf Personentaxen 20% Rabatt. Rabatte sind miteinander nicht kumulierbar. Die Rabatte gelten nicht für Haustiere, zusätzliche Fahrzeuge/Motorräder, Tagesbesucher und für Leerinstallationen.
10. Taxen
Es fallen keine zusätzlichen Taxen an.
11. Annullierung (Touristenplätze)
Die Annullierung Ihrer Buchung muss dem Zeltklub schriftlich (per E-Mail oder per Brief) zugehen. Für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatums Ihrer schriftlichen Mitteilung beim Campingplatz massgebend. Im Falle eines Rücktritts von Ihrer Buchung werden folgende Annullationskosten fällig :
11.1 Mietwohnwagen
Bis 15 Tage vor Ankunftsdatum: CHF 200
Ab 14 Tage vor Ankunftsdatum: 100% des Totalbetrags
11.2 Parzelle (Touristenplatz)
Bis 10 Tage vor Ankunftsdatum: keine Annullationskosten
Ab 9 Tage vor Ankunftsdatum: CHF 200 (ist der Totalbetrag tiefer ist der Totalbetrag zu bezahlen).
12. Haustiere
Haustiere sind prinzipiell zugelassen, maximal eine pro Installation, im Mietwohnwagen sind Hunde nicht erlaubt. Die Halter sorgen dafür, dass ihr Haustier andere Gäste nicht belästigen und weder das Areal noch Anlagen verschmutzen. Haustiere dürfen nicht in die Sanitäranlagen mitgenommen werden. Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt oder eingeschlossen auf dem Platz zurückgelassen werden. Hunde und Katzen sind stets an der Leine zu halten.
13. Platzordnung
Damit der Aufenthalt für alle Campinggäste zu einem angenehmen Erlebnis wird, besteht eine Platzordnung, in dem die wichtigsten zu beachtenden Regeln aufgeführt sind. Dieses Reglement gilt für alle Gäste. Es ist auf der Homepage und an der Rezeption einsehbar.
14. Rangieren von Wohnwagen
Das Befahren des Rasens ist mit dem Auto nicht gestattet. Für das Rangieren des Wohnwagen an die zugewiesene Parzelle stellt der Zelt-Klub Zürich einen Traktor bereit. Dieser darf nur durch den Platzwart oder allfällige berechtige Personen benutzt werden. Der Inhaber des Wohnwagens haftet für alle Schäden im Zusammenhang mit dem Rangieren.
15. Datenschutz
Mit Ihrer Buchung berechtigen Sie den Zeltklub Zürich, Ihre Personendaten im Rahmen ihrer Dienstleistungen und der Mitgliedschaft des Zeltklub Zürich aufzubewahren, zu verwenden (administrative Bearbeitung, statistische Analyse, Marketing, Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen) und an Dritte weiterzugeben, die für die Datenverarbeitung zu den genannten Zwecken beauftragt wurden (Outsourcing) und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind.
16. Gerichtsstand
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist der Gerichtsstand Maur Zürich.
17. Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten ab dem 1. November 2020.
Zeltklub Zürich, Langfurrenstrasse 84, CH - 8105 Regensdorf